Wer eine Ladestation besitzt oder installiert, muss diese beim Netzbetreiber anmelden.

Ist die Meldung der Inbetriebnahme bzw. den Rückbau einer Ladestation beim Netzbetreiber verpflichtend?
Seit dem 15.10.2022 sieht die letzte überarbeitete Fassung des wallonischen Dekrets über den Elektrizitätsmarkt vor, dass jeder Netznutzer, der über eine Ladestation ab 3,7 kW Leistung verfügt, deren Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme bei seinem Netzbetreiber unter Androhung eines Bußgeldes melden muss. Das Dekret gilt sowohl für neue Installationen als auch für Ladestationen, die bereits vor seinem Inkrafttreten existierten.
Warum muss die Ladestation bei den Netzbetreibern gemeldet werden?
Wenn ein oder mehrere Elektrofahrzeuge aufgeladen werden, kann dies zu bedeutenden Leistungsspitze auf dem Netz führen. Durch die Meldung der Ladestation können die Netzbetreiber die Orte, an denen das Netz verstärkt werden muss, gezielter zu ermitteln.
Wie melde ich meine Ladestation bei dem Netzbetreiber?
Abhängig von Ihrem Wohnsitz werden von unterschiedlichen Netzbetreibern versorgt. Es ist also wichtig zu wissen, wer ihr Netzbetreiber ist.
Ores: Dieses Formular ausfüllen und an die Adresse emob@ores senden.
Resa: Über diese Online-Formular: https://www.resa.be/fr/mobilite-electrique/formulaire-de-declaration-de-mise-en-hors-service-dune-borne-de-recharge/
Es ist also wichtig nicht nur neue, sondern auch bereits installierte Ladestation schnellstmöglich zu melden. Sie kommen so Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, vermeiden ein Bußgeld und helfen den Netzbetreibern das Stromnetz besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.
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